Ralf Kuhn Sanitär GmbH
Zum 1. Januar 2024 tritt die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Was gilt dann? Welche Konsequenzen kommen auf die Hausbesitzer zu? Wie ist das mit dem kommunalen Wärmeplan? Fragen über Fragen, auf die Stefan Menrath eingeht, Vorsitzender des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg. Er sagt: Abwarten ist keine gute Lösung! Wenn die Heizung saniert werden soll, stehen smarte Lösungen bereit, die das zukünftige GEG erfüllen.
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