Förderung für das barrierefreie Bad – jetzt beantragen!

Private Eigentümer oder Mieter erhalten mithilfe des Programms 455-B direkt über die KfW einen Zuschuss in Höhe 10 Prozent der Investitionskosten für barrierefreie Wohnraumanpassungsmaßnahmen, maximal 5.000 EUR. Wird die gesamte Wohnung bzw. das gesamte Haus umgebaut, erhöht sich der Zuschuss auf 12,5 Prozent, also maximal 6.250 EUR.

Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten gibt es auf der Internetseite www.kfw.de/455-b.


Bäder ohne Stolperfallen

Bei körperlicher Beeinträchtigung wie sie im Alter oft der Fall ist, sind die vielen Kanten und Ecken in herkömmlichen Bädern schnell fast unüberwindliche Hindernisse. Schon am Einstieg in die Duschwanne kann es scheitern, ungeschickte Anordnungen der Sanitärmöbel können es für Rollstuhlfahrer oder motorisch eingeschränkte Menschen schwer bis unmöglich machen, sich im Badezimmer zu bewegen und der Körperpflege nachgehen. Ein Umbau zum barrierefreien Bad beinhaltet deshalb meist mehrere Aspekte wie zum Beispiel:

  • Einbau einer bodengleichen Dusche
  • Die Vergrößerung der Fläche im Bad durch Grundrisserweiterungen
  • Modernisierung von Sanitärobjekten wie Waschtisch oder WC

Ralf Kuhn Sanitär GmbH

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